Wie lange Krankschreibung vor Beschäftigungsverbot?

Anne, Samstag, 04. August 2018, 20:46 (vor 2063 Tagen)

Hallo ihr Lieben!

Wir planen trotz HG Schwangerschaft unser zweites Kind. Wenn es so wird wie in der ersten, werde ich mich so gut wie gar nicht um meine Tochter (aktuell 14 Monate) kümmern können. Da es auch beruflich Gründen nicht anders geht, brauchen wir Unterstützung. Die für mich und das Kind beste Lösung ist, dass ich für die schlimmsten Monate zu meinen Eltern ziehe (600 km weit weg). Soweit haben wir alles durchgeplant.

Allerdings: in meiner ersten HG Schwangerschaft war ich 8 Wochen lang krankgeschrieben. Meine Krankenkasse rief mich sogar nach 6 WOchen von sich aus an und fragte, ob ich nicht lieber ins Beschäftigungsverbot gehen will. Da ich mich aber noch nicht auf der Arbeit outen wollte (schonmal später Fehlgeburt gehabt), habe ich mit Krankengeld zwei WOchen dran gehängt und dann schickte mich meine Ärztin ins Beschäftigungsverbot. Sie hätte es auch schon vorher getan. Ich war zu der Zeit auch im Krankenhaus.

Ich habe also das wunderbare Glück eine Ärztin zu haben, die HG total ernst nimmt und die mich immer sofort krank schrieb und mich auch sehr zum Beschäftigungsverbot drängte. Ich hatte ja immer die Hoffnung es wird nochmal besser, aber willigte dann ein.

Nun möchte ich ja zeitig zu meinen Eltern und kann dann nicht mehr zu meiner Ärztin. Es würde sich anbieten, dass ich dahin fahre, sobald mir schlecht wird....denn ab einen bestimmten Zeitpunkt war ich kaum mehr transprtfähig.

Nun ahbe ich im Internet gelesen, dass die meisten Ärzte doch sehr viel weniger Verständniss haben und auch nicht so "leicht" ein Beschäftigungsverbot ausstellen.

Ist es denn so, dass man erstmal die 6 WOchen krankgeschrieben ist und erst dann die Ärzte sagen können: ok, das wird wohl nichts mehr, die kann ins Beschäftigungsverbot?
Ich weiß, dass sie rehctlich mich vermutlich sofort ins BV schicken könnten, aber bin mir nicht sicher ob die das so machen oder erstmal die 12 Wochen abwarten und gucken, obs dann besser ist?

Wenn meine Ärztin mich nicht sofort ins BV schicken kann, dann kann ich ja nicht einfach zu meinen Eltern fahren... sondern müsste erst da eine Ärztin suchen und ich weiß ja nicht ob sich überhaupt iene findet, die quasi vorab schonmal sagt, ja, ok, ich schick sie ins BV...

Sorry, lange Mail für kurze Frage... ich hoffe, Ihr versteht was ich meine.

Lieben Dank schonmal!

Wie lange Krankschreibung vor Beschäftigungsverbot?

StephMeph, Montag, 06. August 2018, 20:11 (vor 2061 Tagen) @ Anne

Hey,

also es ist nicht so, dass man erst eine Weile krank geschrieben werden muss, bevor man ein BV bekommt. Das BV ist ein ganz eigenständiges Mittel um Arbeitnehmerinnen zu schützen, das ist unabhängig von Krankheit. Ist die Schwangere krank, wie sie krank geschrieben. Ein BV wird vielleicht mal ausgestellt, um das abrutschen ins Krankengeld zu vermeiden, das ist aber eine Nettigkeit von der Ärztin aber nicht Sinn und Zweck des BV.

Geh doch mal zu einer Beratungsstelle, zum Beispiel Arbeitnehmerkammer? Und lass dich dort über das Krankengeld und das BV informieren.

So strategisch wie du das gerne planen möchtest, lässt sich das nämlich nicht. Weil rechtlich gesehen ist das nicht so vorgesehen, wie du dir das denkst. Wenn du weisst, was deine Ärztin macht und was nicht, kannst du damit planen, bei meiner weiß ich zum Beispiel, dass sie äußerst ungern ein partielles BV ausstellt. Mich hat sie lange krank geschrieben, dann gab es ein BV.

Alles Gute für die zweite SS!

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